Zur Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse des Linienfindungsverfahrens B29-Trochtelfingen-Nördlingen
nimmt die Bürgerinitiative B29-Laermschutz-Westhausen.de wie folgt Stellung:

Das Aussagen der Ostalbkreisverwaltung in der o.a. Sitzung wirft Fragen auf.

  1. Die Verkehrszahlen werden auf Basis von Daten zurück bis 2016 auf das Jahr 2020 hochgerechnet,
    was zur Annahme führt, dass die Kfz-Belastung um 20% und die Belastung durch LKW um 7% zunehmen wird.
    Hilfsweise wurden dabei „Zähldaten aus dem Verkehrsmonitoring 2019 der Straßenbauverwaltung
    sowie umfangreiche Zähldaten des Landkreises aus den Jahren 2016 bis 2019
    “ herangezogen.

Die Modellrechnung der Kreistagsverwaltung ist anzuzweifeln.

Begründung: Die Zahlen, die z.B. für Bopfingen dargestellt werden, enthalten innerörtlichen Werksverkehr
und Durchgangsverkehr. Vom Durchgangsverkehr soll Bopfingen durch die Baumaßnahmen B29neu entlastet werden.
Um diesen Verkehr genauer zu betrachten, sind die Verkehrszahlen z.B. bei Westhausen eindeutiger,
da hier der innerörtliche Werksverkehr nicht enthalten ist. Die Ergebnisse der Verkehrszählungen
der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg[1] z.B. an der Zählstelle 81961
(B29 Westhausen/Kapfenburg/Abfahrt Lippach) zeigt ganz andere Ergebnisse:

So stieg der tägliche PKW-Verkehr von 2011 bis 2014 von 9.807 auf 11.355 an.
Ab 2015 bis 2018 fiel er von 9.356 auf 9.163 kontinuierlich ab und stieg nur 2019 leicht auf 9.842 an.

Der tägliche LKW-Verkehr fiel von 2011 mit 1.230 bis 2014 auf 889 ab
und stieg dann zunächst bis 2016 auf 1.265, worauf er bis 2019 unregelmäßig nur leicht auf 1.362 anstieg.

Die sprunghaften Veränderungen um das Jahr 2014 können mit den Baumaßnahmen in GD
und der Eröffnung des Einhorntunnels erklärt werden. Hier stellt sich die Frage,
wohin ging der Schwerverkehr ab 2012 (-40,1% – Beginn Bausmassnahme?)
und warum kam er 2015 mit „nur“ +28,4% zurück. Ginge er und blieb er auf der ausgebauten A8?

Quelle: Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg

Fazit: Der Schwerverkehr auf der B29 verlief in den letzten Jahren rückläufig bis stagnierend.
Mit den künftig Veränderungen in der Mobilität (Ausbau Schiene, Radwege, ÖPNV)
und insbesondere des Klimawandels kann mit Sicherheit ein Rückgang des PKW-
und vor allem des Schwerverkehrs angenommen werden. Eine derart einschneidende
Infrastrukturmaßnahme wie die B29neu, auf Basis einer mit vielen Unbekannten
vorliegenden Datenbasis zu begründen, erfordert eine nachvollziehbare Darlegungen
aller Werte und einer objektiven Überprüfung.

Wir fordern deshalb eine Offenlegung der „umfangreichen Zähldaten des Landkreises“.

  1. Die Beschränkung der Varianten auf eine Nord, eine Süd und eine Mittlere Variante
    lehnt sich an die Machbarkeitsstudie des Kreistags aus 2015 an[2]. Weitere mögliche
    und vorhandene Varianten wurden außenvor gelassen. Die früheren Ankündigungen,
    das Linienfindungsverfahren weiträumig auszuführen und die Entlastungsfunktion
    anderer Verkehrswege zu berücksichtigen, ist nun einzufordern.

Begründung:

Die Entlastungswirkung auf andere Straßen war neben der Vernetzungswirkung eine wesentliche
Aufgabenstellung zur Aufnahme des Projektes zum BVWP und dort in den vordringlichen Bedarf (VB).
Dabei ist zu sehen, dass Bayern mit der Süd-Ostumfahrung Nördlingen[3] in Richtung B-466
gegenüber der B29neu weitaus höhere Priorisierungswerten im BVWP erreicht hat.
Die Absicht Bayerns, den Autobahnzubringer zur A7 in Richtung Süden über die B466 Richtung
Anschluss Heidenheim zu realisieren, wird damit deutlich.
Auch die von Bundestagsabgeordnetem Kiesewetter überbrachte Zusage des
Bundesverkehrsministeriums zum Bau der Ortsumfahrung Nehresheim
macht die Trassenführung für Bayern attraktiver und führt zu spürbaren Entlastungen auf der B-29
Die mit großem politischen Druck erreichte Ortsumfahrung Röhlingen/Zöbingen muss nun
in den weiteren Ausbau der L-1060 bis einschließlich Benzenzimmern münden.
Alles andere wäre ein Affront den Menschen gegenüber, die dort leben.
Damit bleibt die Frage: Wenn sich bei parallel laufenden Strecken die Ausgangslage
wesentlich verändert hat, kann dann die veraltete Planung der B29neu noch so umgesetzt werden?

  1. Thematik Finanzen. Der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter (CDU) drückt aufs Pedal.
    Der von ihm und gegen die Planungen des Landes Baden-Württemberg in den BVWP eingereichte
    Bau der B29neu muss bis 2030 begonnen werden. Ist es richtig, ein derartiges Bauvorhaben
    unter Zeitdruck zu beginnen? Wir meinen nein, denn Stuttgart 21 hat allen gezeigt,
    dass mangelhaft durchdachte Projekte finanziell entgleisen und im Ergebnis sinnlos werden können.

Begründung: Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat Deutschland
hohe Schulden aufnehmen müssen. Es dauert Generationen, bis Deutschland bei normal
verlaufenden Wirtschaftsjahren und vmtl. nur mit Einschränkungen vorrangig im sozialen
Bereich diese Schulden wieder abgetragen hat.  Weiter wird sich zeigen, ob der schon im Jahr
2019 begonnene Arbeitsplatzabbau in der Automobil- und Zulieferbranche sich nach Aufhebung der

[1] https://www.svz-bw.de/verkehrszaehlung/verkehrsmonitoring/ergebnisse/

[2] Kreistag Ostalbkreis: Vorlage 002-1/2015

[3] https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile,
S.89 Lfd. Nr. 159 Projekt B466-G030-BY

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